Baubegleitung & Bauabnahme

Baubegleitung

Bei der Errichtung von Bauwerken kann immer dann ein Problem entstehen, egal ob die Immobilie

  • in Einzelvergabe mit Architekt errichtet wird
  • von einem Bauträger erworben wird
  • schlüsselfertig durch einen sogenannten Generalunternehmer errichtet wird

In diesen Fällen ist es so, dass der eigentliche Bauherr keinen neutralen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat, der seine Interessen vertritt. In manchen Fällen wird das Bauwerk nicht nach den gültigen Vorschriften und selten mängelfrei errichtet. Hinzu kommt, dass bei einem Gebäude viele neuralgische Details durch nachfolgende Gewerke verdeckt werden. Diese sind bei der Abnahme dann nicht mehr sichtbar, wie beispielsweise die Abdichtung des Kellers. Auch ob die Dampfsperre wirklich dicht ist, lässt sich im Nachhinein nicht oder nur noch sehr aufwendig feststellen.

Kontrolle ist gut: Baubegleitung durch Zentner & Partner ist besser

Es ist wesentlich sinnvoller, gleich während der Bauphase ständig zu kontrollieren, ob alles seinen korrekten Weg geht. Bei diesem Vorgehen können etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und beseitigt werden. Ein seriöser Bauträger oder Generalunternehmer wird nichts gegen unsere Einschaltung haben. Denn Zentner & Partner in München achtet nur darauf, dass das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wird und die einschlägigen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Verbesserungsvorschläge auch unter finanziellen Gesichtspunkten sind selbstverständlich.

Bei einer Baubegleitung werden die Arbeiten der Firmen / Handwerker überprüft. Angeraten werden hier zumindest drei Begehungen:

  • 1. nach Erstellung der Außenabdichtung des Kellers vor dem Verfüllen der Baugrube
  • 2. nach Erstellung Rohbau mit Dach, nach der Fenstermontage und der Rohinstallation – vor dem Verputzen der Innenwände
  • 3. bei der Abnahme und Übergabe

Über die einzelnen Begehungen werden Protokolle mit Fotos gefertigt. So kann der Auftraggeber gegenüber seinem Auftragnehmer / Verkäufer die Mängel aufzeigen. Somit wird eine rechtzeitige Korrektur ermöglicht.

Bauabnahme

Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben beziehungsweise ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertiggestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche, Bauabnahme stattfindet.

Bei der Abnahme und Übergabe wird festgestellt, ob der Vertragspartner seine Leistung vollständig erbracht hat gemäß

  • dem Auftrag (in der Regel die Baubeschreibung)
  • gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen
  • den allgemein anerkannten Regeln der Technik

Die Abnahme ist hier wichtig, da sich nach erfolgter Bauabnahme z.B. die Beweislast umkehrt. Das bedeutet, dass vor Abnahme der Unternehmer beweisen muss, dass seine Arbeit korrekt ist und nach der Abnahme der Bauherr beweisen muss, dass der Unternehmer nicht korrekt gearbeitet hat. Hier liegt natürlich das größere Problem immer auf der Seite des Beweispflichtigen. Daneben treten weitere meist Rechtsfolgen in Kraft.

Achtung – ein Bezug oder die Nutzung (auch teilweise) kann als Abnahme gewertet werden!